Artikel über Finanzberatung für die DFPA

In diesem Gastbeitrag berichtet René Delrieux über die Absicht und Auswirkungen der Bundesregierung, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen.
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DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur

Veröffentlichung: 10. Januar 2020

Leichter wird es für Finanzanlagenvermittler nicht

Es ist ungewiss, wann, ob und wie die Finanzanlagenvermittlung nach den Paragraphen 34f und 34h der Gewerbeordnung (GewO) überarbeitet werden. Es ist aber sicher, dass es für zahlreiche Finanzanlagenvermittler, die als „Einzelkämpfer“ unterwegs sind, schwieriger werden dürfte. Die bevorstehende Qualitätssicherung und Standardisierung stellt insbesondere kleinere Finanzanlagenvermittler vor unwirtschaftliche Herausforderungen, obwohl gerade diese bei ihren Privatkunden ein hohes Vertrauen genießen.

Seit 2013 wurde mit dem § 34f der Gewerbeordnung (GewO) verschärfte Erlaubnispflichten für Finanzanlagenvermittler und -berater geschaffen. Das betrifft vor allem Berater rund um Investmentfonds und ETFs.

Finanzberatung ist ein professioneller Service, der individuelle finanzielle Situationen analysiert und maßgeschneiderte Empfehlungen für Investitionen, Versicherungen und andere finanzielle Aspekte bietet. Sie hilft dabei, langfristige finanzielle Ziele zu planen und zu erreichen.